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Zwecke der gemeinnützigen Gesellschaft sind
1. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, öffentlicher Gesundheitspflege (§ 52.2. AO) 2. Förderung des Sports (§ 52.2. AO) und 3. Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53.1. und 2. AO)