Kinderschutzkonzept

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1 GG)

Alle Menschen sind gleich wertvoll und haben ein Recht auf Gleichbehandlung.

Wir fühlen uns dem Schutz der uns anvertrauen Kinder und Jugendlichen auf der Basis folgender rechtlichen Regelungen verpflichtet.

  • der  rechtlichen Grundlagen nach SGB VII
  • der  Rechte von Kindern und Jugendlichen nach dem Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention

Wir respektieren die Grenzen und Intimsphäre der uns anvertrautem Teilnehmenden und Mitarbeitenden.


Wir gestalten ein respektvolles und verantwortungsbewusstes Miteinander in sicheren Räumen.


Wir respektieren das Recht auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit eines jeden Menschen. Wir verpflichten uns selbst zu Gewaltfreiheit und dulden kein ausgrenzendes, diskriminierendes, rassistisches, sexistisches und gewalttätiges Verhalten in Wort und Tat.


Wir sind sensibel für Anhaltspunkte für Misshandlung/Missbrauch gegenüber Schutzbefohlenen und wenden uns bei ernsthaftem Verdacht an die entsprechenden Fachstellen/Jugendamt.


Wir begegnen Kinder und Jugendlichen auf Augenhöhe und füllen unsere Vorbildfunktion verantwortungsbewusst und sensibel aus.
Lebendige chancengerechte TEILHABE wird bei uns GROSS geschrieben.

Wir beteiligen Kinder und Eltern bei der Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen eines Peer-Involvements. Dabei berücksichtigen wir die jeweilige Lebenssituation und die individuellen Möglichkeiten aller Beteiligten und unterstützen sie in ihrer Selbstwirksamkeit.

 

Wir unterstützen junge Menschen auf ihrem Weg zu mehr Selbstbestimmung und einem positiven Selbstbild.


Wir arbeiten nur mit Menschen, die sich bedingungs- und ausnahmslos unseren Werten und unserem Kinderschutzkonzept verpflichten.